AGB


Wir bemühen uns Sie und Ihre Rechte, ernst und vertrauensvoll zu behandeln.

Bitte verzeihen Sie eventuelle  Wiederholungen oder kleine Fehler in diesem Textfeld und sprechen uns an wenn Sie uns etwas mitzuteilen haben.

 

 



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Eintragung: p.h.G Franz Wimmer GmbH HRB 183588 St.-Nr. 139 / 159 / 56704 

Franz Wimmer GmbH&Co.KG Geschäftsführer: Franz Wimmer, USt.-Id. Nr. DE 269101197 

medizinisch technische Geräte Daniel Wimmer Amtsgericht München, HRA 95005 

 

 

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der Geschlechter verzichtet, wo 

eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten 

männlichen Begriffe die weiblichen Formen ebenso mit ein. 

 

 

Unterstrichene Passagen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen 

Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von 

§ 310 Absatz 1 BGB.  

 

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen  

 

1. Geltungsbereich 

1.1 Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende 

Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der 

Geltung zustimmen. 

1.2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem 

Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.  

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich 

Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor 

diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, 

vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche 

Bestätigung maßgebend. 

 

2. Angebot und Vertragsabschluss 

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir 

diese innerhalb von vier Wochen annehmen. 

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können 

dieses Angebot innerhalb von vier Wochen annehmen. Eine Auftragsbestätigung 

innerhalb dieser Frist erstellen wir nur auf Wunsch. 

 

3. Überlassene Unterlagen 

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen 

Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, 

Broschüren, Spezifikationen, Beschreibungen, etc., behalten wir uns Eigentums- und 

Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, 

es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche 

Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Ziffer 

2 annehmen, sind uns diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden. 

 

4. Preise und Zahlung 

4.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk 

ausschließlich Liefer-, Verpackungs- und Versandkosten und zuzüglich Mehrwertsteuer 

in jeweils gültiger Höhe. Aus Kulanzgründen verzichten wir bei einem Nettowarenwert 

> 100,00€ auf Liefer-, Verpackungs- und Versandkosten. Werden jedoch vom Käufer 

besondere Versand- und Verpackungsvorschriften gemacht (z.B. Luftfracht, Express 

usw.) oder bei einem Nettowarenwert kleiner 100,00€, erfolgt Berechnung der Liefer-, 

Verpackungs- und Versandkosten. 

4.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf ein von uns genanntes Konto zu 

erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung 

zulässig. 

4.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach 

Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % bzw. 8 % über 

dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung 

eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen 

höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns 

nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in 

zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. 

4.4 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen 

wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate 

oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. 

 

5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte 

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen 

rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere 

Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder 

Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines 

Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch 

auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

 

6. Lieferzeit 

6.1 Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere 

Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. 

6.2 Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten 

oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine 

angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist 

fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag 

zurückzutreten. 

6.3 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und 

ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des 

nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 

6.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige 

Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, 

einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende 

Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht 

die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der 

Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder 

Schuldnerverzug geraten ist. 

6.5 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges 

bleiben unberührt. 

 

7. Gefahrübergang bei Versendung 

Wird Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung 

an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen 

Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. 

Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt 

 

oder wer die Frachtkosten trägt. 

 

8. Eigentumsvorbehalt 

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung 

sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen 

Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind 

berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig 

verhält. 

8.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen 

ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf 

eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum 

Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen 

Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf 

eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht 

übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, 

wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt 

ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen 

Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns 

entstandenen Ausfall. 

8.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen 

Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der 

Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe 

des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. 

Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach 

Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der 

Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst 

einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, 

solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen 

nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung 

eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.  

 

9. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress 

9.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 

HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß 

nachgekommen ist. 

9.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns 

gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz 

und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die 

auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, 

gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Bei gebrauchten Gütern ist die Gewährleistung mit 

Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. 

9.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, 

der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, 

vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder 

Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb 

angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender 

Regelung ohne Einschränkung unberührt. 

9.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der 

vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, 

bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem 

 

Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger 

Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten 

Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem 

Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß 

Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und 

die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 

9.5 Weiter übernehmen wir keine Gewährleistung bei ungeeigneter oder unsachgemäßer 

Verwendung, fehlerhafte Inbetriebsetzung durch Besteller oder Dritte, Nichtbeachten 

von Herstellerinstruktionen (Installations-, Bedienungsanleitung inkl. Wartungsplan), 

fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel und 

Nichtverwendung von Original bzw. von uns gelieferten Ersatzteilen. 

9.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen 

Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind 

ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte 

Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht 

worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen 

Gebrauch. 

9.7 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller 

mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche 

hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des 

Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 

entsprechend. 

9.8 Verschleißteile sind von der Gewährleitung ausgeschlossen. 

 

10. Ersatzteilrücknahme 

10.1 Von uns gelieferte Ersatzteile werden nur auf Kulanz zurückgenommen. Bitte holen Sie 

sich vorab unser Einverständnis ein. Bedingung ist immer ein unversehrter 

Originalzustand. Beschädigte oder gebrauchte Ware (auch wenn diese bereits 

gebraucht von uns verkauft wurde) oder eigens für den Besteller verfügbar gemachte 

Artikel (keine Lagerware) sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Die Kosten für die 

Rücksendung trägt der Besteller. Mögliche Ausnahmeregelungen bemessen sich nach 

Zustand der Ware, Wert und von uns intern festgelegte Faktoren. 

 

11. Arbeiten an Anlagen die vom Hersteller nicht mehr unterstützt werden 

11.1 Bei Anlagen / Geräten, die vom Hersteller nicht mehr unterstützt werden bzw. bei 

denen der Hersteller nicht mehr am Markt ist gelten folgende Ausnahmen. Gleiches 

gilt, wenn der Besteller ausdrücklich Arbeiten verlangt, die nicht vom Hersteller 

autorisiert sind oder Arbeiten an Anlagen älter 10 Jahre. 

a) Keinerlei Gewährleistung auf Reparaturarbeiten. 

b) Gebrauchte Teile werden, auf Kundenwunsch, ohne Gewährleistung geliefert oder 

eingebaut. 

c) Die Sicherstellung der Konformität der Anlage, als Medizinprodukt, liegt nicht in 

unserer Verantwortung. 

 

12. Lieferung von Neugeräten 

12.1 Von uns gelieferte Neugeräte unterliegen höchstens einer Gewährleistung von 12 

Monaten oder 1200 Chargen. (Je nach früherem Erreichen). Voraussetzung hierfür ist 

eine sachgemäße und regelmäßige Wartung durch von uns autorisiertes Personal und 

das Einhalten von Herstellerangaben zu vom Betreiber auszuführende Wartungs- / 

Instandhaltungs- / Pflegemaßnahmen (Vorgaben z.B. in Installations-, 

Bedienungsanleitung inkl. Wartungsplan). 

 

12.2 Verschleißteile sind von der Gewährleitung ausgeschlossen. 

 

13. Sonstiges 

13.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem 

Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

13.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem 

Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes 

ergibt.  

13.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages 

getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 

 

 

 

Anlage 1 

 

Höhe der Verzugszinsen 

 

Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis 

Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als 

Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen 

Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 8 % über dem 

Basiszinssatz erhöht. 

Unter https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-

regelungen/basiszinssatz-607820 können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.  

 

 

 Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Industrie und 

Handelskammertags.